Bestellung von Folgerezepten, Überweisungen und Einweisungen
Nur für oben angegebene Bestellungen. Andere Anfragen / Nachrichten an uns werden ungelesen gelöscht.
Voraussetzungen:
- Bei gesetzlich versicherten Patienten muss die Krankenkassenkarte bereits in diesem Quartal eingelesen sein. Ansonsten wird das E-Rezept nur vorbereitet und erst nach dem Einlesevorgang Ihrer Gesundheitskarte bei uns in der Praxis freigegeben.
- Bitte beachten Sie, dass nur Folgerezepte online bestellt werden können. Anfragen für bei uns noch nie verordnete Medikamente erfordern immer einen vorherigen ärztlichen Kontakt. Vereinbaren Sie dann bitte einen Sprechstundentermin.
Bitte wie folgt im Nachrichtenfeld ausfüllen:
- Vollständiger Name und Geburtsdatum
- Bestellung Folgerezept: Medikament/Wirkstoffname - Dosis - Einnahme
- Bestellung Überweisung/Einweisung: Fachrichtung - Grund - ggf. Untersuchung
Nach der Bestellung:
- Ihr E-Rezept kann bei Bestellungen bis 13:00 Uhr (Mo - Fr) ab 16:00 Uhr desselben Tages in der Apotheke eingelöst werden. Bei nicht E-Rezeptfähigen Bestellungen wie Hilfsmittel oder BTM-Rezepten kann das Rezept zu unseren Öffnungszeiten abends beziehungsweise am Folgetag in der Praxis abgeholt werden.
- Privatpatienten und SVA-Versicherte (Grenzgänger) können das Rezept zu unseren Öffnungszeiten abends beziehungsweise am Folgetag in der Praxis abholen.